Fotoaufnahmen meines geringfügig beschädigten Krades

 

         

                                               

Trotz dieser geringfügigen Beschädigungen am Krad hat der Sachverständige zuerst behauptet, dass das Motorrad mit einer Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h auf das Fahrzeug prallte. Erst nachdem es bei der nächsten Verhandlung von uns (meinem Rechtsanwalt und mir) angezweifelt wurde, soll -nach neueren Angaben des Gutachters- das Krad am Pkw vorbei mehrere Meter über die Fahrbahn gerutscht sein.

Aufgrund der geringfügigen Beschädigungen kann dies wohl auch nicht möglich sein.

Die Fahrzeugbeschädigungen am Pkw sollen nun mein Körper bzw. mein getragener Sturzhelm verursacht haben.